Erdbestattungen müssen in Deutschland innerhalb von 8 Tagen nach dem Tod und können frühestens 48 Stunden nach dem Tod durchgeführt werden. Deutsche Bestattungsvorschriften schreiben für die Bestattung einer Leiche in der Erde die Verwendung eines Sarges vor. Die beispielsweise im Islam übliche Bestattung nur in einem Tuch ist normalerweise nicht gestattet.
In Deutschland besteht die Pflicht zur Beisetzung der Asche auf einem Friedhof. Beispiele:
In Deutschland besteht die Pflicht zur Beisetzung der Asche auf einem Friedhof, zum Beispiel:
Die Feuerbestattung bedarf in Deutschland einer gesonderten Genehmigung. Insbesondere dürfen keine Zweifel an der Todesursache bestehen, da eine nachträgliche Untersuchung der Leiche nach der Verbrennung nicht mehr möglich ist. Daher erfolgt vor der Kremierung eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt oder Rechtsmediziner. Es bedarf einer Willenerklärung des Verstorbenen oder eines Angehörigen.
Friedwald ist eine alternative Bestattungsform, bei der die Asche Verstorbener an den Wurzeln eines Baums beigesetzt wird. Dieser wächst in einem als FriedWald ausgewiesenen Waldgebiet. Die Grabpflege der stimmungsvollen Ruhestätte übernimmt die Natur.
Statt einer herkömmlichen Sarg- oder Urnenbestattung auf einem Friedhof ist es seit 1934 in Deutschland auch möglich, eine Seebestattung vorzunehmen. Dafür wird die Asche in einer speziellen Seeurne außerhalb der sogenannten Dreimeilenzone nach den seemännischen Bräuchen dem Meer übergeben. Der Kapitän spricht dabei die Trauerrede. Möglichkeiten bestehen hierfür nahezu in jedem Meer, von Deutschland aus vorwiegend in der Nord- und Ostsee. Man benötigt hierfür unter anderem eine Seebestattungsverfügung – Willenserklärung mit Begründung des Verstorbenen.